Förderung des Beschäftigtentransfers muss in den Koalitionsvertrag
Transformation im Koalitionsvertrag: Verband BVTB richtet sich mit Forderungen an Parteien
In Zeiten, in denen sich mit der Welt auch die Arbeitswelt immer schneller verändert, braucht es Instrumente, die Beschäftigte und Unternehmen helfen, nicht die Orientierung zu verlieren. Eine wichtige Stütze in diesen Transformationsprozessen kann der Beschäftigtentransfer sein.
Sein Ziel ist es, Menschen individuell auf ihrem Weg in neue Arbeit zu begleiten. Früher bedeutete dies zumeist die Arbeitsaufnahme bei einem Wettbewerber des abbauenden Unternehmens innerhalb der gleichen Branche. Zunehmend ist es jedoch erforderlich, den Wechsel branchenübergreifend, also von einer arbeitsplatzabbauenden in eine arbeitsplatzaufbauende Branche zu unterstützen. Dabei gewinnen die Themen berufliche Qualifizierung und Umschulung kontinuierlich an Bedeutung.
Durch immer neue Krisen wurde es in den letzten Jahren zunehmend schwerer einzuschätzen, wo Arbeitsplätze abgebaut werden und wo neue entstehen. Für die nächsten Jahre zeichnet sich ab, dass der Absatz von Exportgütern wie Automobilen, Möbeln und auch Maschinen weiterhin deutlich zurückgehen wird und dafür in der Rüstungsindustrie voraussichtlich neue Arbeitsplätze entstehen.
„Als Träger im Beschäftigtentransfer sind wir Experten darin, solche Prozesse zu flankieren und Menschen sowohl schnell als auch nachhaltig wieder in Arbeit zu bringen“, betonte jetzt der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e.V. (BVTB): „Wir geben diesen Menschen Sicherheit in unsicheren Zeiten und helfen so, auch den Schritt in eine grundlegende berufliche Veränderung zu wagen.“
Positionspapier mit Forderungen für den Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD
Die Kosten der Einrichtung und Durchführung einer Transfergesellschaft würden zu zwei Dritteln von den personalabbauenden Unternehmen finanziert, während im Falle der Arbeitslosengeldbezuges die Gesellschaft als Solidargemeinschaft für sämtliche Kosten aufkommen müsste, argumentiert der Verband.
Damit die Träger künftig noch besser in der Lage sind, die Transformationsprozesse in der Wirtschaft – und damit auch in der Gesellschaft an sich – erfolgreich zu begleiten, ist es nach Ansicht des BVTB erforderlich, dass
- die zu Grunde liegenden Instrumente entbürokratisiert werden,
- der Zugang zu Transferinstrumenten erheblich vereinfacht wird und langjährig Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Beschäftigtentransfer geltend machen können und
- die Einsatzmöglichkeiten von Transfermaßnahmen auf die Flankierung von grundlegenden Umbauprozessen in Unternehmen (Beispiel: Automobilzulieferer wird Rüstungszulieferer) erweitert werden.
„Zu diesem Zweck muss die Förderung des Beschäftigtentransfers als wichtiger Punkt in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden und schnellstmöglich auf die Agenda zur Umsetzung kommen“, fordert der Verband jetzt in einem Positionspapier.
Die Rolle des Beschäftigtentransfers in der Transformation
Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer wurde 2007 gegründet und hat es sich seither zum Ziel gesetzt, die verschiedenen Instrumente des Beschäftigtentransfers weiterzuentwickeln, ihren Einsatz zu fördern und in der Öffentlichkeit kompetent zu vertreten. Der BVTB hat mittlerweile 19 Mitglieder, die rund 75 Prozent des Marktes abdecken. Der Verband wird durch einen rein ehrenamtlichen Vorstand vertreten, der aus vier Geschäftsführenden verschiedener Mitglieder besteht.