Erneut Anstieg bei Insolvenzen im Frühjahr
Transfergesellschaften: Verantwortliche Dienstleister sind hierbei gefragt
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2024 um fast 29 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Auch die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger im Beschäftigtentransfer e.V. (BVTB) spüren aktuell eine Zunahme an Projekten im Zusammenhang mit Insolvenzen.
Denn solche Krisen in Unternehmen sind meist auch Zeiten von Stellenabbau und Beschäftigtentransfer. „In dieser sensiblen Phase braucht es verantwortliche Dienstleister, die diesen Prozess begleiten“, fordert der BVTB-Vorsitzende Frank Müller.
Dabei zeigt sich immer wieder, dass manche Personaldienstleister um jeden Preis und zu jeglichen Konditionen Aufträge annehmen, um eine Transfergesellschaft zu realisieren. „Das beobachten wir aktuell als Verband sehr genau, denn die zunehmende Zahl an Insolvenzen und Stellenabbau führt wieder zur Gründung vieler Transfergesellschaften“, berichtet Vorstandsmitglied Angelika Preiß.
Der Bundesverband, der etwa die Hälfte aller auf Beschäftigtentransfer spezialisierten Personaldienstleister vertritt, warnt deshalb Unternehmen vor schnellen und unseriösen Vertragsabschlüssen mit Transfergesellschaften, wenn sie Hilfe bei der Unterstützung ihrer Beschäftigten brauchen.
„Unsere BVTB-Mitgliedsunternehmen setzen dem Trend einen gemeinsamen, verantwortungsvollen Umgang mit Beschäftigten entgegen“, erklärt Vorstandsmitglied Dr. Gert Beelmann: „Professionelle und einfühlsame Beratung durch erfahrenes Personal, eine erprobte und bewährte Infrastruktur und regionale Präsenz geben den Menschen, die häufig nach Jahrzehnten ihren Arbeitsplatz verlieren, die nötige Sicherheit.“
Statistik bildet Geschäftsaufgaben im Zuge der Insolvenzen ab
„Mit ihrer vernetzten Zusammenarbeit auf Basis eines gemeinsamen hohen Qualitätsanspruchs bieten die Mitglieder des BVTB zudem die Möglichkeit, auch bei größeren oder überregionalen Transferprojekten kurzfristig wirksame und qualitativ hochwertige Transfergesellschaften durchzuführen“, ist BVTB-Vorstandsmitglied Margrit Herrmann überzeugt.
Das Statistische Bundesamt weist bei seinen Insolvenz-Zahlen darauf hin, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Statistik bilde zudem nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
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