Bundesregierung will Weiterbildungsförderung in Transfergesellschaften verbessern
Die Bundesregierung plant eine Reform des § 111a SGB III und setzt damit ein wichtiges Signal für den Beschäftigtentransfer. In ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt sie an, die Förderung von Weiterbildung in Transfergesellschaften zu stärken. Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
Warum der § 111a SGB III reformiert werden muss? Der § 111a SGB III regelt die Förderung von Weiterbildungen in Transfergesellschaften. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Beschäftigte nach einem Arbeitsplatzverlust schnell für neue Tätigkeiten zu qualifizieren und den Übergang in eine neue Beschäftigung zu erleichtern.
„In der Praxis sorgten die bestehenden Regelungen jedoch seit Jahren für erhebliche Probleme“, erklärt der BVTB-Vorsitzende Frank Müller: „Starre Fristen und verpflichtende Kostenbeteiligungen führten häufig dazu, dass Weiterbildungen nicht dann beginnen konnten, wenn sie für die Betroffenen sinnvoll gewesen wären, stattdessen mussten Transferbeschäftigte oftmals monatelang warten, bevor eine Qualifizierung starten durfte.“
BVTB fordert seit Jahren Änderungen
Der BVTB hatte diese Schwachstellen wiederholt gegenüber der Politik benannt. Entsprechend positiv bewertet der Verband die jetzt angekündigte Reform. „Nachdem unser Verband seit Jahren interveniert hatte, reagiert die Politik jetzt endlich und will im Zuge ihrer Reformen die unsägliche Fristenregelung für Weiterbildungsmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen der Transfergesellschaft und der Arbeitsagentur reformieren“, so der BVTB-Vorsitzende Frank Müller: „Niemand konnte jemals erklären, welchen Sinn diese Fristenregelung erfüllen soll.“ Im Ergebnis hätten Transferbeschäftigte oft Monate im Bezug von Transferkurzarbeitergeld verharren müssen, um dann „die ersehnte Weiterbildung starten zu können, wenn am Ende der Laufzeit die Arbeitslosigkeit eingetreten war“.
Mehr Flexibilität für erfolgreiche Beschäftigungsübergänge
Die angekündigte Reform bietet nach Ansicht des BVTB nun die Chance, bürokratische Hürden abzubauen und Qualifizierungen künftig stärker am tatsächlichen Bedarf der Beschäftigten und Unternehmen auszurichten. „Gerade in Zeiten des Strukturwandels sind Transfergesellschaften ein zentrales Instrument, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Fachkräfte für neue Aufgaben zu qualifizieren“, so Frank Müller.
Der BVTB erwartet jetzt, dass den politischen Ankündigungen zeitnah konkrete gesetzliche Änderungen folgen. Eine moderne und flexible Weiterbildungsförderung sei ein entscheidender Baustein für erfolgreiche Beschäftigungsübergänge und einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt.