Vorurteile berechtigt?
Eine Transfergesellschaft bringt Vorteile für alle Seiten
Zunehmender Stellenabbau ist wieder Thema in der deutschen Wirtschaft. Doch leider erleben auch Vorurteile gegenüber Transfergesellschaften, die in solchen Zeiten kriselnden Unternehmen und ihren Mitarbeitenden gut helfen können, eine Renaissance.
Frank Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Träger im Beschäftigtentransfer e.V. (BVTB), kann die Unterstellungen inzwischen aus dem Stand heraus auflisten. „Die bekannteste Falschannahme ist, dass Transfergesellschaften nur für große Unternehmen geeignet seien“, berichtet er: „Das stimmt gar nicht, denn alle Betriebsänderungen ermöglichen grundsätzlich die Einrichtung einer Transfergesellschaft, die muss dann aber mehr als sechs Personen umfassen.“
Und wie immer wird auch über die Kosten spekuliert. „Eine Transfergesellschaft sei zu kostspielig, höre ich oft in Gesprächen mit Geschäftsführungen“, sagt der BVTB-Vorsitzende. Dabei kann die Transfermaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen sogar kostenneutral sein. Anstatt Mitarbeitende freizustellen, die im Unternehmen möglicherweise keine Arbeit mehr haben, erklärt Frank Müller, lassen sich mit den auslaufenden Kündigungslöhnen die Arbeitsverträge mit der Transfergesellschaft finanzieren.
„Transfergesellschaften belasteten die öffentlichen Kassen zu sehr“, schildert unterdessen Müllers Vorstandskollegin Margrit Herrmann ein weiteres Vorurteil: „Das ist absolut falsch, denn sechzig Prozent der Kosten werden durch die früheren Arbeitgeber finanziert.“ Sollten stattdessen Mitarbeitende sofort arbeitslos werden, muss die Arbeitsagentur hundert Prozent der Kosten aufbringen.
Vorteile der Transfergesellschaft sehen statt Vorurteile
Und von einem „ganz üblen Gerücht“ berichtet BVTB-Vorstandsmitglied Dr. Gert Beelmann: „Transfergesellschaften brächten nichts, was sich bei einer Versorgungsquote von knapp siebzig Prozent und einer Integrationsquote von fünfzig bis sechzig Prozent leicht widerlegen lässt.“
Transfergesellschaften sind in den vergangenen Jahrzehnten auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu unverzichtbaren Dienstleistern geworden. In enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit helfen sie Unternehmen bei einem sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau und den betroffenen Beschäftigten im Vermittlungsprozess und bei der beruflichen Neuorientierung.
„Vorteile statt Vorurteile“, bringt es BVTB-Vorstandsmitglied Angelika Preiß auf den Punkt: „Arbeitgebende können sich zum Beispiel Kündigungsschutzklagen und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse ersparen, und oft helfen Sozialplan und Transfergesellschaft, wenn sie gut unternehmensintern und in die Öffentlichkeit kommuniziert werden, das Image der Arbeitgebermarke zu erhalten.“
„Viele Vorteile haben auch die Mitarbeitenden“, ergänzt BVTB-Vorsitzender Frank Müller: „Einkommenssicherheit zum Beispiel, das Nettoentgelt inklusive Aufstockung ist höher als das Arbeitslosengeld.“ Außerdem ganz wichtig: Persönliche und individuelle, vor allem gut erreichbare Beratung während der gesamten Zeit in der Transfergesellschaft, soziale Sicherheit durch Kontakte zu den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen sowie Handlungssicherheit durch professionell begleitete Neuorientierung und intensive Unterstützung in Bewerbungsverfahren.
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Foto: Brian Merrill/Pixabay